17 Treffen Trinationale AG Entsendung 2026 06 17

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17. Treffen der Trinationalen Arbeitsgruppe D/A/CH/FL — Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs

Datum: Mittwoch, 17. Juni 2026

Ort: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch

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A. Weiterentwicklung der Entsenderegeln in D/A/CH

# A1 Entwicklung der Entsenderegeln in der Schweiz

## 1. Entwicklung der Beziehungen EU–Schweiz

CH: Das PFZ-Abkommen (Personenfreizügigkeit) spielt eine zentrale Rolle. Das Abstimmungsergebnis (d.h. die Zustimmung zum Stabilisierungs- und Weiterentwicklungspaket / Bilaterale III) sei ein Zeichen für Offenheit und Verlässlichkeit — wichtig für die internationale Zusammenarbeit in unsicheren Zeiten.

DE (Blaschke): Unmittelbar keine rechtlichen Auswirkungen auf die EU. Frage: Wann ist mit einem Referendum zu rechnen?

CH (Manuel Gyger):

AT:

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## 2. Aktueller Stand der neuen schweizinternen Begleitmassnahmen zum Lohnschutz

DE (Ines Bisinger): Deutsche Seite hat Sorgen zur Ausgestaltung der 14 Begleitmassnahmen. Diese wurden in einer kommentierten Übersicht zusammengestellt und kann nach der Sitzung allen zur Verfügung gestellt werden. Frage nach dem Stand der Ausgestaltung und ob eine niederschwellige, unbürokratische Lösung möglich sei.

CH (Valerie Berger):

1. Ansprechpartner-Pflicht — keine neue Meldestelle. Meldungen sollen künftig zentral vom Bund bearbeitet werden (statt kantonal). Für Betriebe keine Änderungen.

2. Dokumentationspflicht vor Ort — niederschwellige Umsetzung:

3. GAV-Bescheinigungspflicht — eingeschränkter Geltungsbereich:

4. Tragepflicht einer Baustellenkarte — nur für öffentliche Aufträge, Bauleistungen auf Bundesebene

5. Anpassungen bei der Erstunternehmerhaftung

Angebot CH: Schaffung eines Sounding Boards, um Gremium näher einzubeziehen und über Ausgestaltung zu informieren. DE (Bisinger) nimmt Angebot dankend an.

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## 3. Neue Webseite als Ablösung von entsendung.admin.ch

Die neue Webseite ist seit 09.06.2026 live unter: seco.admin.ch/entsendung

Präsentation durch Franzelli / SECO:

1. Trennung von Inhalt und Applikation, Redundanzen verringert

2. Überarbeitete Mindestlohnkategorien — stärkere Orientierung am Wording der GAV/NAV

3. Neue Suchfunktion für Geltungsbereiche der GAV

Kritik (Böhm, D): Bei 20 Auswahlmöglichkeiten statt früher 3 Gleisen werde die Navigation nicht einfacher. Man müsse sehr früh eine Weichenstellung treffen. (Hatte Excel-Tabelle mit durchgerechneten Beispielen)

CH (Valerie): Könnte im bilateralen oder kleineren Kreis angeschaut werden. Ziel sei abzubilden, was in den GAV tatsächlich gilt.

Martin Kunst: Frage nach BGer-Entscheid zu Mindestlöhnen auf Gemeindeebene und deren Anwendbarkeit auf Entsendebetriebe.

Valerie: Man müsse prüfen, ob diese Mindestlöhne überhaupt auf Entsendebetriebe Anwendung finden.

Michael Rössler: Praxisrelevanz des Zurückdatierens.

Valerie: Kann man anschauen, was technisch machbar ist.

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# B. Aktuelle Herausforderungen

## B1 Aufrechnungsmöglichkeit Vollzugskostenbeitrag mit Lohnunterschreitung

Ausgangslage: Fall eines deutschen Schreinerbetriebs, der einem in die Schweiz entsandten Mitarbeiter umgerechnet € 10,02 zu wenig Lohn bezahlt hatte, dafür aber den arbeitnehmerseitigen Vollzugskostenbeitrag von CHF 10 (€ 10,99) pro Einsatzmonat beglichen hatte, ohne diesen dem Arbeitnehmer vom Lohn abzuziehen. Die Paritätische Kommission St. Gallen erkannte die Verrechnung nicht an → Verwarnung.

Position DE: Da beide Positionen (Mindestlohn und Vollzugskostenbeitrag) ihre Rechtsquelle im selben GAV haben, müsse eine Aufrechnung möglich sein.

Diskussion (CH):

Ergebnis: Der internationale Lohnvergleich ist auf Basis des anrechenbaren Bruttolohns durchzuführen. Der Vollzugskostenbeitrag gehört nicht zum geschuldeten Bruttomindestlohn (Art. 1 EntsV). Ein Verstoss gegen den Bruttomindestlohn kann nicht mit einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers verrechnet werden.

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## B2 Optimierung der Benutzerfreundlichkeit

(a) Darstellung der GAV auf SECO-Seite und (b) Auswahl relevanter Berufsgruppen auf entsendung.admin.ch

DE (Doris Göbl):

CH:

(c) Automatische Berücksichtigung der Spesensätze

CH (Valerie): Excel bringt einen an gewisse Grenzen. Möchte mit Tabelle eine erste Grundlage für Lohnvergleich liefern. Oft sind die tatsächlichen Aufwendungen relevant.

DE: Tolle Verbesserung, vielen Dank.

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## B3 Update der Abgrenzungsblätter des SECO

DE: Vor ca. 10 Jahren gab es vom SECO Abgrenzungsblätter für wesentliche Teiltätigkeiten und Zweifelsfälle (z.B. Dachbegrünung, Photovoltaik, Installation von Mährobotern). Es gab damals eine Schulung in Zürich mit einem Aktenordner. Wunsch nach einem zeitgemässen Update, gerne elektronisch.

CH (Valerie): Lorbeeren an die PK weitergeben; SECO hat nur ausgedruckt.

Bütikofer:

CH (Valerie): Wenn weitere Beispiele vorliegen, bitte mitteilen.

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## B4 Sozialversicherungsformular A1 — selbständige Dienstleistungserbringende

Ausgangslage (Peter von Wartburg / CH):

CH (Muriel Jeisy):

DE (Blaschke):

CH (Muriel):

Richard Rössler:

Adele Barnau (DE):

LI: Sekundiert das Anliegen von Muriel.

Ergebnis: Das EntsG (Art. 1a) verlangt das Vorweisen des A1-Formulars selbst. Ein Antrag bzw. eine Antragsbestätigung genügt nicht. Die deutschen Partnerbehörden wurden gebeten, nach Möglichkeit korrekte Informationen auszugeben und geeignet aufzuschalten. Deutsche Seite bestätigt: Lange Bearbeitungszeiten hängen mit manuellen Nachbearbeitungen aufgrund älterer IT-Prozesse zusammen. IT-Umstellung beim SV-Meldeportal 2027 erwartet.

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## B5 Zustellung von amtlichen Dokumenten nach Deutschland

Ausgangslage (Peter von Wartburg / Muriel Jeisy, CH):

DE (Blaschke):

Ergebnis: Deutsche Seite wiederholt ihr Unterstützungsangebot von der Trinationalen Sitzung 2024: Im Bedarfsfall bei der betroffenen Landesbehörde «anzuklopfen» und Informationen zum Verfahrensstand einzuholen.

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# C. Weiterhin bestehende Herausforderungen

## C1 Problematik MWSt und UID (AT)

Anliegen AT:

CH (Peter von Wartburg):

AT: FAQ ist gut, Anzahl der Fragen geht zurück.

Doris Göbl (DE): UID-Problematik besteht gleich auch in DE — man schliesst sich dem Anliegen an.

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## C2 Berufsqualifikation bei Lohnberechnung (AT)

Anliegen AT:

CH:

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## C3 Kautionspflicht (DE)

Frage DE: Wie viele Kautionen wurden 2025 gezogen? Aufteilung CH / ausländische Betriebe?

CH (Valerie):

Böhm (DE): Wenig Fälle bei viel Aufwand — kein Fass aufzumachen.

CH:

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# D. Verschiedenes

## D1 Fünfertreffen der Wirtschaftsminister D/A/CH/FL/LUX

Luxemburg wird ebenfalls dabei sein.

## D2 Nächstes Treffen

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Summary / Key Takeaways

1. Bilaterale III: Ratifikation läuft, Referendum frühestens 2027

2. Begleitmassnahmen CH: 5 von 14 betreffen Entsendebetriebe; 3-jährige Übergangsfrist; Sounding Board angedacht

3. Neue Webseite (seco.admin.ch/entsendung): Live seit 09.06.2026, Suchfunktion und Mindestlohnkategorien überarbeitet

4. Vollzugskostenbeitrag: Keine Verrechnung mit Lohnunterschreitung möglich (nicht Teil des anrechenbaren Bruttolohns)

5. A1-Formular: Antrag genügt nicht — Vorweisen des A1-Formulars selbst erforderlich; IT-Umstellung 2027

6. Zustellung nach DE: BW funktioniert gut; NRW problematisch; DE bietet Unterstützung an

7. UID/MWSt-Problematik: AT-Anliegen zur Klarstellung wird aufgenommen

8. Kautionen 2025: 105 total (55 CH / 50 EU)