17 Treffen Trinationale AG Entsendung 2026 06 17
17. Treffen der Trinationalen Arbeitsgruppe D/A/CH/FL — Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
Datum: Mittwoch, 17. Juni 2026
Ort: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
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A. Weiterentwicklung der Entsenderegeln in D/A/CH
# A1 Entwicklung der Entsenderegeln in der Schweiz
## 1. Entwicklung der Beziehungen EU–Schweiz
CH: Das PFZ-Abkommen (Personenfreizügigkeit) spielt eine zentrale Rolle. Das Abstimmungsergebnis (d.h. die Zustimmung zum Stabilisierungs- und Weiterentwicklungspaket / Bilaterale III) sei ein Zeichen für Offenheit und Verlässlichkeit — wichtig für die internationale Zusammenarbeit in unsicheren Zeiten.
DE (Blaschke): Unmittelbar keine rechtlichen Auswirkungen auf die EU. Frage: Wann ist mit einem Referendum zu rechnen?
CH (Manuel Gyger):
- Stabilisierungs- und Weiterentwicklungspaket (Bilaterale III): Unterzeichnung und Protokolle im ersten Quartal 2026, Botschaft ans CH-Parlament verabschiedet
- Ratifikationsprozesse laufen in CH und EU
- CH: Parlamentarische Kommissionen beraten vor. Ständerat als Erstrat
- Verwaltung kann keine genauen Zeitangaben machen — Ball liegt beim Parlament
- Referendum: Frühestens 2027, genauer Zeitpunkt nicht beurteilbar
AT:
- CH ist ein wichtiger Partner
- Man setze sich für zukunftsorientierte, gleiche Rechtsperspektiven und langfristige Perspektiven ein
- Begrüssung des Abstimmungsergebnisses
- Erwartung: Ratifikation schreitet transparent voran
- Interpretation: Mehrheit steht für stabile und langfristige Beziehungen
- Enge Zusammenarbeit wichtig für Wohlstand EU/CH, geopolitischen Lage, Rechtssicherheit
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## 2. Aktueller Stand der neuen schweizinternen Begleitmassnahmen zum Lohnschutz
DE (Ines Bisinger): Deutsche Seite hat Sorgen zur Ausgestaltung der 14 Begleitmassnahmen. Diese wurden in einer kommentierten Übersicht zusammengestellt und kann nach der Sitzung allen zur Verfügung gestellt werden. Frage nach dem Stand der Ausgestaltung und ob eine niederschwellige, unbürokratische Lösung möglich sei.
CH (Valerie Berger):
- Massnahmen sind öffentlich im Rahmen der Botschaft (14 Massnahmen), letztes Jahr vorgestellt
- 5 der 14 Massnahmen bringen Änderungen für Entsendebetriebe:
1. Ansprechpartner-Pflicht — keine neue Meldestelle. Meldungen sollen künftig zentral vom Bund bearbeitet werden (statt kantonal). Für Betriebe keine Änderungen.
- Ansprechpartner muss in der Schweiz wohnhaft sein, auch nach Beendigung des Einsatzes
- Entsendebetrieb soll frei entscheiden können, wer das ist (z.B. Fiskalvertreter)
- Von CH-Kontrollorganen kontaktierbar, kann rechtsgültig Dokumente empfangen
- Muss keine Auskunft geben — nur dann gefragt, wenn Entsendebetrieb nicht erreichbar
- Ausnahmen: Notfalleinsätze oder Einsätze von kurzer Dauer
2. Dokumentationspflicht vor Ort — niederschwellige Umsetzung:
- Bereithalten des Arbeitsvertrags oder gleichwertigen Dokuments (z.B. A1)
- Lohnunterlagen können auch nachträglich eingereicht werden
- Kaution: Zu leisten wenn offene Forderungen bestehen (z.B. Konventionalstrafe offen)
3. GAV-Bescheinigungspflicht — eingeschränkter Geltungsbereich:
- Nur bei öffentlichen Aufträgen auf Bundesebene und nur bei Bauleistungen
- Bauleistungen ausserhalb öffentlicher Aufträge: keine GAV-Bescheinigung
- Alle Betriebe sollen solche Bescheinigung erhalten, auch solche die noch nie in CH waren
- Es stellen sich gewisse Detailfragen
4. Tragepflicht einer Baustellenkarte — nur für öffentliche Aufträge, Bauleistungen auf Bundesebene
- Preisgünstig und rasch ausstellbar
5. Anpassungen bei der Erstunternehmerhaftung
- Die anderen 9 Massnahmen haben keinen Einfluss auf Entsendebetriebe
- Alles steht unter Vorbehalt der parlamentarischen Beratung
- **3-jährige Übergangsfrist** bis innenpolitische Begleitmassnahmen in Kraft
- Ziel: digital und unbürokratisch
Angebot CH: Schaffung eines Sounding Boards, um Gremium näher einzubeziehen und über Ausgestaltung zu informieren. DE (Bisinger) nimmt Angebot dankend an.
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## 3. Neue Webseite als Ablösung von entsendung.admin.ch
Die neue Webseite ist seit 09.06.2026 live unter: seco.admin.ch/entsendung
Präsentation durch Franzelli / SECO:
- Teil einer umfassenderen Revision — sämtliche Funktionalitäten stehen nach Migration zur Verfügung:
- Mindestlohnrechner
- GAV-Informationen
- Nationaler Lohnrechner für Branchen ohne zwingende Löhne
- Applikation Bewilligungspflicht
- **3 Optimierungen:**
1. Trennung von Inhalt und Applikation, Redundanzen verringert
2. Überarbeitete Mindestlohnkategorien — stärkere Orientierung am Wording der GAV/NAV
3. Neue Suchfunktion für Geltungsbereiche der GAV
Kritik (Böhm, D): Bei 20 Auswahlmöglichkeiten statt früher 3 Gleisen werde die Navigation nicht einfacher. Man müsse sehr früh eine Weichenstellung treffen. (Hatte Excel-Tabelle mit durchgerechneten Beispielen)
CH (Valerie): Könnte im bilateralen oder kleineren Kreis angeschaut werden. Ziel sei abzubilden, was in den GAV tatsächlich gilt.
Martin Kunst: Frage nach BGer-Entscheid zu Mindestlöhnen auf Gemeindeebene und deren Anwendbarkeit auf Entsendebetriebe.
Valerie: Man müsse prüfen, ob diese Mindestlöhne überhaupt auf Entsendebetriebe Anwendung finden.
Michael Rössler: Praxisrelevanz des Zurückdatierens.
Valerie: Kann man anschauen, was technisch machbar ist.
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# B. Aktuelle Herausforderungen
## B1 Aufrechnungsmöglichkeit Vollzugskostenbeitrag mit Lohnunterschreitung
Ausgangslage: Fall eines deutschen Schreinerbetriebs, der einem in die Schweiz entsandten Mitarbeiter umgerechnet € 10,02 zu wenig Lohn bezahlt hatte, dafür aber den arbeitnehmerseitigen Vollzugskostenbeitrag von CHF 10 (€ 10,99) pro Einsatzmonat beglichen hatte, ohne diesen dem Arbeitnehmer vom Lohn abzuziehen. Die Paritätische Kommission St. Gallen erkannte die Verrechnung nicht an → Verwarnung.
Position DE: Da beide Positionen (Mindestlohn und Vollzugskostenbeitrag) ihre Rechtsquelle im selben GAV haben, müsse eine Aufrechnung möglich sein.
Diskussion (CH):
- **Valerie Berger:** Der internationale Lohnvergleich ist gemäss Weisung «Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich» auf Basis des **anrechenbaren Bruttolohns** durchzuführen (Art. 1 EntsV). Der Vollzugskostenbeitrag gehört nicht zum geschuldeten Bruttomindestlohn → eine Verrechnung ist nicht möglich.
- **Bütikofer:** Bruttomindestlohn kann nicht mit freiwilligen Leistungen des AG verrechnet werden. Bei einem Bagatellverstoss: Zweiter Verstoss kann zu Sanktionen führen, aber im Einzelfall kann man Gnade walten lassen.
- **Stephen:** In den meisten Fällen lasse sich mit den PK sprechen. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, habe gewisse Optionen.
➡ Ergebnis: Der internationale Lohnvergleich ist auf Basis des anrechenbaren Bruttolohns durchzuführen. Der Vollzugskostenbeitrag gehört nicht zum geschuldeten Bruttomindestlohn (Art. 1 EntsV). Ein Verstoss gegen den Bruttomindestlohn kann nicht mit einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers verrechnet werden.
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## B2 Optimierung der Benutzerfreundlichkeit
(a) Darstellung der GAV auf SECO-Seite und (b) Auswahl relevanter Berufsgruppen auf entsendung.admin.ch
DE (Doris Göbl):
- Es gab auf SECO-Seite noch mehr Anpassungen, man versteht das Anliegen
- Auch CH-Betriebe haben das gleiche Anliegen
- SECO kann keine offiziell konsolidierten Fassungen erstellen — das steht den GAV-Parteien frei
- Viele PK stellen konsolidierte Fassungen zur Verfügung (via Google-Suche auffindbar)
- Beispiel Schreiner: Obwohl nur die Kategorien Monteur und Hilfsmonteur für Entsendebetriebe relevant sind, werden alle 5 Kategorien angezeigt → Verwirrungspotential
- Bitte: Nur Monteur und Hilfsmonteur auswählbar machen
CH:
- Ansatz: Gesamte Regelungen abbilden, weniger eine Vollzugspraxis
- Wenn nach GAV gefiltert wird: potentiell neue Fehlerquellen
- Kann man prüfen (für Schreiner), aber keine Versprechungen — auch Kostenfrage
(c) Automatische Berücksichtigung der Spesensätze
CH (Valerie): Excel bringt einen an gewisse Grenzen. Möchte mit Tabelle eine erste Grundlage für Lohnvergleich liefern. Oft sind die tatsächlichen Aufwendungen relevant.
DE: Tolle Verbesserung, vielen Dank.
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## B3 Update der Abgrenzungsblätter des SECO
DE: Vor ca. 10 Jahren gab es vom SECO Abgrenzungsblätter für wesentliche Teiltätigkeiten und Zweifelsfälle (z.B. Dachbegrünung, Photovoltaik, Installation von Mährobotern). Es gab damals eine Schulung in Zürich mit einem Aktenordner. Wunsch nach einem zeitgemässen Update, gerne elektronisch.
CH (Valerie): Lorbeeren an die PK weitergeben; SECO hat nur ausgedruckt.
Bütikofer:
- Grundsätzlich hat sich bei Abgrenzung wenig getan
- Holzbau: Eine Anpassung, aber keine Auswirkung auf Entsendung
- Photovoltaik:
- Reine Montage von Photovoltaik → Gebäudehülle
- Anschlüsse (Warmwasseraufbereitung) → Gebäudetechnik
- Elektrische Anschlüsse → Elektrogewerbe
- Das ist im Prinzip eine Präzisierung, kein neuer Geltungsbereich
- Vorschlag: Im Rahmen der IG PBK prüfen, ob man das wie vor 10 Jahren machen kann
CH (Valerie): Wenn weitere Beispiele vorliegen, bitte mitteilen.
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## B4 Sozialversicherungsformular A1 — selbständige Dienstleistungserbringende
Ausgangslage (Peter von Wartburg / CH):
- Diverse Kantone stellen fest, dass deutsche Selbständige häufig nur den **Antrag bzw. die Antragsbestätigung** zum A1-Formular vorweisen, nicht das A1 selbst
- Begründung: lange Wartezeiten (mehrere Wochen/Monate) auf deutsches A1
- Fehlinformation: Deutsche Stellen geben offenbar Auskunft, der Antrag reiche aus → führt zu Missverständnissen und Problemen bei Kontrollen/Sanktionen
CH (Muriel Jeisy):
- Sozialversicherungsrechtlich mag der Antrag genügen, aber die **Dokumentationspflicht nach EntsG (Art. 1a)** verlangt das **A1-Formular selbst**
- Der Antrag sagt nichts aus über den Status (selbständig/unselbständig)
- Die deutsche Rentenversicherung erwähnt auf ihrer Homepage die CH-Dokumentationspflicht nicht
- Appell: Es darf nicht Standard werden, dass Kulanz wegen langer Verfahrensdauer gewährt werden muss
- **Empfehlung:** Frühzeitig und für 12 Monate beantragen
DE (Blaschke):
- Informationen auf deutscher Seite können tatsächlich missverständlich sein
- Bescheinigung wird nicht immer rechtzeitig vor Einsatz ausgestellt — daher Empfehlung, zumindest den Antrag mitzunehmen
- Frage: Ist die 2-tägige Nachfrist sanktionsfrei?
CH (Muriel):
- Eigentlich nein. SECO-Empfehlung sieht **halbierte Sanktion** vor, aber es gibt Erwartungshaltung, dass gar keine Sanktion verhängt wird
Richard Rössler:
- KI spuckt Ergebnis aus, dass Antrag in CH ausreiche — das gilt für EU, aber nicht für CH
Adele Barnau (DE):
- Lange Bearbeitungszeiten: SV-Meldeportal hat technische Prozesse, die nicht effizient sind
- **Umstellung auf 2027** geplant — Hoffnung, dass A1-Bescheinigung dann weniger manuell und die Situation sich verbessert
LI: Sekundiert das Anliegen von Muriel.
➡ Ergebnis: Das EntsG (Art. 1a) verlangt das Vorweisen des A1-Formulars selbst. Ein Antrag bzw. eine Antragsbestätigung genügt nicht. Die deutschen Partnerbehörden wurden gebeten, nach Möglichkeit korrekte Informationen auszugeben und geeignet aufzuschalten. Deutsche Seite bestätigt: Lange Bearbeitungszeiten hängen mit manuellen Nachbearbeitungen aufgrund älterer IT-Prozesse zusammen. IT-Umstellung beim SV-Meldeportal 2027 erwartet.
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## B5 Zustellung von amtlichen Dokumenten nach Deutschland
Ausgangslage (Peter von Wartburg / Muriel Jeisy, CH):
- Mehrere Kantone melden: Zustellung von amtlichen Dokumenten an deutsche Dienstleistungserbringende, die in der CH gegen EntsG verstossen haben, dauert **teilweise mehrere Monate** (bis über ein halbes Jahr)
- **Baden-Württemberg:** funktioniert sehr gut und zeitnah (2–3 Wochen) — bei grossem Mengengerüst
- **Nordrhein-Westfalen:** erhebliche Verzögerungen. Sendungen teilweise verloren gegangen, fünfmal nachgefragt
- SECO hat BMWE kontaktiert, welches Anfragen weiterleitete
DE (Blaschke):
- Dankt für Hinweise, Angebot der Unterstützung steht
- Bei NRW sei die Landesvertretung nicht weiter durchgedrungen
- Positiv: man erhält Informationen zum Stand, auch wenn nicht zufriedenstellend
- Anerkennt die föderalistischen Herausforderungen
➡ Ergebnis: Deutsche Seite wiederholt ihr Unterstützungsangebot von der Trinationalen Sitzung 2024: Im Bedarfsfall bei der betroffenen Landesbehörde «anzuklopfen» und Informationen zum Verfahrensstand einzuholen.
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# C. Weiterhin bestehende Herausforderungen
## C1 Problematik MWSt und UID (AT)
Anliegen AT:
- Entsendebetriebe brauchen konkrete Anleitung, was nach der Registrierung zu beachten ist
- UID ist dieselbe Nummer wie MWSt-Nummer — nur ohne «MWST» am Schluss
- Verwirrung: UID hat mit der Mehrwertsteuerpflicht nichts zu tun
- Nicht-mehrwertsteuerpflichtige Betriebe müssen UID neu beantragen, ohne MWSt-Pflicht auszulösen
- Mehrwertsteuerpflichtige Betriebe müssen UID ohne Endung «MWST» angeben
- 1'400 Firmen 2025: Anfragen erhalten, 10% betreffen Entsendungen via EasyGov
- **Problem:** Unternehmen gehen bei Erhalt der UID-Nachricht davon aus, erst dann Personal entsenden zu können — das stimmt nicht, weil man sofort im Portal eine provisorische Nummer bekommt
- **Anliegen:** UID bitte ausschreiben; die 14-tägige Wartezeit auf UID-Nummer schränkt die Entsendung nicht ein
CH (Peter von Wartburg):
- FAQ-Sektion wurde ausgebaut
- AT-spezifisches Anliegen: kann an prominenter Stelle aufgeschaltet werden
- Work in progress: Umstellung vom alten Meldeverfahren auf EasyGov — noch Geburtswehen
- Problemfälle fallen sukzessive; man hat kein Interesse an diesen Fehlern
AT: FAQ ist gut, Anzahl der Fragen geht zurück.
Doris Göbl (DE): UID-Problematik besteht gleich auch in DE — man schliesst sich dem Anliegen an.
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## C2 Berufsqualifikation bei Lohnberechnung (AT)
Anliegen AT:
- ZPK Schreinergewerbe hat vorbildliche Anleitungen für Entsendebetriebe herausgegeben (inkl. Einstufung als Monteur/Hilfsmonteur)
- Bitte um analoge Anleitungen für andere Gewerbe
- Viele Entsendebetriebe wissen nicht, dass nur Monteur und Hilfsmonteur auswählbar sind (GAV Schreiner)
CH:
- **Valerie:** Hinweis auf Entsendeseite «GAV in Kürze»; GAV-Service von Unia
- **Bütikofer:** Schreiner ist ein Spezialfall:
- Werkstatt und Montage mit unterschiedlichen Ansätzen
- Für Entsendebetriebe nur Montage relevant
- In anderen Branchen (Metallgewerbe, Holzbau) existiert diese Differenzierung nicht
- Betriebe sollen sich an die PK wenden
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## C3 Kautionspflicht (DE)
Frage DE: Wie viele Kautionen wurden 2025 gezogen? Aufteilung CH / ausländische Betriebe?
CH (Valerie):
- **2025 insgesamt: 105 Kautionen**
- CH-Betriebe: 55
- EU-Betriebe: 50
Böhm (DE): Wenig Fälle bei viel Aufwand — kein Fass aufzumachen.
CH:
- Kaution hat präventive Wirkung (animiert zur Bezahlung von Sanktionen)
- **Bütikofer:** Kaution dient dazu, dass Forderungen nicht im Ausland durchgesetzt werden müssen
- Bei CH-Betrieben: andere Mechanismen. Zurückhaltender Kautionsrückgriff (weil Aufstockung kompliziert). Lieber gerichtlicher Weg. Kaution ist geschützt und fällt nicht in Konkursmasse
- Bei Schreinerhandwerk: Keine Kaution in der Deutschschweiz, nur in der Westschweiz (anderer AG-Verband)
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# D. Verschiedenes
## D1 Fünfertreffen der Wirtschaftsminister D/A/CH/FL/LUX
Luxemburg wird ebenfalls dabei sein.
## D2 Nächstes Treffen
- CH (SECO) kommt ASAP auf die Terminfrage zurück
- Zeitraum: Mitte Juni 2026 beibehalten?
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Summary / Key Takeaways
1. Bilaterale III: Ratifikation läuft, Referendum frühestens 2027
2. Begleitmassnahmen CH: 5 von 14 betreffen Entsendebetriebe; 3-jährige Übergangsfrist; Sounding Board angedacht
3. Neue Webseite (seco.admin.ch/entsendung): Live seit 09.06.2026, Suchfunktion und Mindestlohnkategorien überarbeitet
4. Vollzugskostenbeitrag: Keine Verrechnung mit Lohnunterschreitung möglich (nicht Teil des anrechenbaren Bruttolohns)
5. A1-Formular: Antrag genügt nicht — Vorweisen des A1-Formulars selbst erforderlich; IT-Umstellung 2027
6. Zustellung nach DE: BW funktioniert gut; NRW problematisch; DE bietet Unterstützung an
7. UID/MWSt-Problematik: AT-Anliegen zur Klarstellung wird aufgenommen
8. Kautionen 2025: 105 total (55 CH / 50 EU)