4A_52 2026

#arbeitsrecht #bger 📅 2026-04-13 📎 Quelle

4A_52/2026 — 13.04.2026

Thema: Lohnrückzahlung

Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung

Leitsatz: Doppelte Lohnzahlung (Arbeitgeberin und Privatperson) muss aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung zurückbezahlt werden.

Ein Privatmann hatte einen Koch engagiert und einen Dauerauftrag über EUR 7'000 monatlich eingerichtet. Nach Überführung in ein ordentliches Anstellungsverhältnis mit der C.________ AG (Lohn Fr. 8'020 brutto) lief der Dauerauftrag weiter. Total wurden EUR 91'000 zu viel bezahlt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Kochs ab: Die Doppelzahlungen sind als ungerechtfertigte Bereicherung zurückzuerstatten.

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