4A_388 2025

#arbeitsrecht #bger 📅 2026-03-03 📎 Quelle

4A_388/2025 — 03.03.2026

Thema: Bonus/Kündigung

Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung

Leitsatz: Auflösung eines Bonusplans bei Kündigung ist nicht treuwidrig, wenn vertragliches Auflösungsrecht besteht.

Ein Arbeitnehmer (CEO) machte geltend, die Auflösung des Bonusplans durch die Arbeitgeberin sei treuwidrig, da ein Exit kurz bevorstand. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab: Die Parteien hatten ein jederzeitiges Auflösungsrecht unter Auszahlung des "Good Leaver"-Bonus vereinbart. Die Ausübung dieses Rechts ist nicht treuwidrig. Die Kündigung erfolgte aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses.

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