4A_579 2025

#arbeitsrecht #bger 📅 2026-03-26 📎 Quelle

4A_579/2025 — 26.03.2026

Thema: Bonus/Gratifikation

Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung

Leitsatz: Vertraglich vereinbarte variable Entschädigung (nicht Gratifikation) ist auch ohne Zielvereinbarung nach Lückenfüllung geschuldet.

Ein Autogarage-Mitarbeiter verlangte eine variable Entschädigung von Fr. 25'000. Im Änderungsvertrag war eine "variable Entschädigung" vereinbart, deren Parameter nie definiert wurden. Das Bundesgericht bestätigte die vorinstanzliche Lückenfüllung: Da keine Gratifikation, sondern (variabler) Lohn vereinbart wurde, ist dieser geschuldet. Die Beschwerde der Arbeitgeberin wurde abgewiesen.

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