4A_579 2025
4A_579/2025 — 26.03.2026
Thema: Bonus/Gratifikation
Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung
Leitsatz: Vertraglich vereinbarte variable Entschädigung (nicht Gratifikation) ist auch ohne Zielvereinbarung nach Lückenfüllung geschuldet.
Ein Autogarage-Mitarbeiter verlangte eine variable Entschädigung von Fr. 25'000. Im Änderungsvertrag war eine "variable Entschädigung" vereinbart, deren Parameter nie definiert wurden. Das Bundesgericht bestätigte die vorinstanzliche Lückenfüllung: Da keine Gratifikation, sondern (variabler) Lohn vereinbart wurde, ist dieser geschuldet. Die Beschwerde der Arbeitgeberin wurde abgewiesen.