4A_162 2025
4A_162/2025 — 03.03.2026
Thema: Änderungskündigung
Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung
Leitsatz: Bei Änderungskündigung ist der Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung für Lohnanspruch massgebend
Das BGer entscheidet über Lohn- und Kündigungsfragen im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung. Der Lohnanspruch für den Monat Mai 2018 besteht, da die Kündigungsfrist erst mit der schriftlichen Kündigung im November zu laufen begann. Die Kündigungsfreiheit als Prinzip des Arbeitsrechts wird bestätigt.