4A_162 2025

#arbeitsrecht #bger 📅 2026-03-03 📎 Quelle

4A_162/2025 — 03.03.2026

Thema: Änderungskündigung

Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung

Leitsatz: Bei Änderungskündigung ist der Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung für Lohnanspruch massgebend

Das BGer entscheidet über Lohn- und Kündigungsfragen im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung. Der Lohnanspruch für den Monat Mai 2018 besteht, da die Kündigungsfrist erst mit der schriftlichen Kündigung im November zu laufen begann. Die Kündigungsfreiheit als Prinzip des Arbeitsrechts wird bestätigt.

📎 Volltext auf bger.ch