4A_162 2025__4A_176 2025

#arbeitsrecht #bger 📅 2026-03-03 📎 Quelle

4A_162/2025, 4A_176/2025 — 03.03.2026

Thema: Kündigung/Lohn

Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung

Leitsatz: Lohnanspruch des CEO nach mündlicher Kündigung hängt vom Nachweis des Kündigungszeitpunkts ab.

Ein CEO wurde am 5. Oktober 2017 mündlich gekündigt. Streitig waren der genaue Kündigungszeitpunkt und die Wirksamkeit der mündlichen Kündigung sowie Lohn- und Bonusansprüche. Die Vorinstanz hatte teilweise Lohn zugesprochen. Das Bundesgericht prüfte die Rügen betreffend Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung und die Formgültigkeit der Kündigung.

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