4A_552 2025
4A_552/2025 — 25.02.2026
Thema: Ferienabgeltung
Kammer: I. zivilrechtliche Abteilung
Leitsatz: Beweiserleichterung nach Art. 42 Abs. 2 OR setzt voraus, dass genauer Beweis objektiv unmöglich ist.
Streit um Ferienabgeltung, Lohn und Nebentätigkeitskonkurrenz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab: Die Beweiserleichterung nach Art. 42 Abs. 2 OR kommt nicht zur Anwendung, wenn der genaue Beweis nicht objektiv unmöglich, sondern lediglich nicht erbracht wurde. Die Vorinstanz hat überzeugend begründet, weshalb eine Schätzung nicht in Betracht kam.